Der BFH hat bereits entschieden, dass ein volljähriges Kind, das seine Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit (vgl. §§ 15, 20 Abs. 1 BErzGG; ab 1.01.2007: §§ 15, 20 Abs. 1 BEEG) unterbricht, sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet. Ebenso ist geklärt, dass sich ein volljähriges Kind, das sich […]
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